Mitwirkungspflicht bei der Feststellung der Identität in der Gestattung: 

Quelle:  https://fluechtlingsrat-bw.de/materialbestellung.html

Auch diejenigen, deren Asylverfahren noch nicht endgültig abgeschlossen sind, die also noch im Status der Aufenthaltsgestattung sind, haben eine Mitwirkungspflicht bei der Feststellung ihrer Identität.
Es kann ihnen zwar nicht zugemutet werden, selbst oder über Dritte Kontakt zu der Auslandsvertretung oder anderen Behörden des Herkunftslandes herzustellen. Zugemutet kann aber, dass er sich schon im Verlauf des Verfahrens über andere Wege Dokumente beschafft, die seine Identität belegen. "Soweit und solange sich der Ausländer während der Frist zur Identitätsklärung in einem laufenden Asylverfahren befindet, ist ihm regelmäßig der Kontakt zu Behörden des Herkunftsstaates nicht zumutbar. Zumutbar ist grundsätzlich aber auch während dieser Zeit, dass sich der Ausländer mit seiner Familie, Verwandten oder Bekannten im Herkunftsstaat zur Beschaffung dort vorhandener Dokumente, Beweismittel und Indizien, die seine Identität belegen können, in Verbindung setzt und er damit die Beschaffung vorhandener identitätsklärender Dokumente und Unterlagen auf diese Weise betreibt.BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Decker/Bader/Kothe


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Kurzübersicht Migrationspaket vom Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Diese Kurzübersicht gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die sich für die Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten ab Inkrafttreten der Gesetze zum 01.01.2020 ergeben. Die Kurzübersicht beschränkt sich auf die aus Unternehmenssicht notwendigen Informationen in Bezug auf Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten bzw. ausländischen Fachkräften. Sie erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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Flüchtlingsrat BW Broschüre: Die Beschäftigungsduldung
Die wichtigsten Punkte der neuen Beschäftigungsduldung sind hier kurz erklärt.
2019-12 Broschüre Beschäftigungsduldung_
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